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Allgemeinen Beschäftsbedingungen Urlaubswerk.de

Unsere AGB und Datenschutzbestimmungen

AGBs des Leistungsträgers im touristischen Bereich

Das Reisebüro bietet diverse Reiseleistungen verschiedener Reiseveranstalter an. Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ausschließlich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, im Rahmen dessen sich das Reisebüro verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen. Ein Reisevertrag kommt, hingegen ausschließlich mit dem jeweils für die gewünschte Leistung dem Kunden bekannten Reiseveranstalter zustande. Die gewünschte Vermittlung unterliegt insbesondere folgenden Bedingungen.

1. Abschluss des Vertrages

Das Reisebüro leitet die Reisewünsche des Kunden an den ausgesuchten Veranstalter weiter. Mit Bestätigung durch den Veranstalter kommt der Reisevertrag mit diesem Veranstalter zustande. Dem Reisevertrag und der Reiseleistung liegen ausschließlich die Vertragsbedingungen des Veranstalters sowie die Leistungsbeschreibung des Veranstalters zugrunde. Auf die jeweiligen Bedingungen des gebuchten Veranstalters wird ausdrücklich verwiesen. Sonderwünsche stellen ausschließlich unverbindliche Wünsche dar. Über die Leistungsbeschreibungen hinausgehende Zusagen bedürfen nach fast allen allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter einer ausdrücklichen schriftlichen Aufnahme in der Reisebestätigung.

2. Anzahlung

Sofern kein Reiseveranstalter mit Direktinkassoverfahren gewählt wurde, so hat der Kunde dem Reisebüro mit verbindlicher Abgabe seines Buchungswunsches eine Anzahlung i. H. v. 20% des Reisepreises, max. jedoch i. H. v. € 300,- pro Person zu leisten.

3. Bezahlung des (Rest-)Reisepreises

Der Rest des Reisepreises ist 6 Wochen vor Reiseantritt, bzw. spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu entrichten, wobei die Unterlagen auch einen Sicherungsschein enthalten müssen. Wünscht der Kunde die Versendung der Reiseunterlagen, so kann diese erst erfolgen, wenn der Reisepreis dem Konto des Reisebüros gutgeschrieben ist.

4. Rücktritt von der gebuchten Reise

Die durch den Rücktritt anfallenden Kosten ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Konditionen des Veranstalters. Das Reisebüro hat auf die Höhe dieser Entschädigung keinen Einfluss. Auf die jeweiligen Reisebedingungen wird verwiesen.

5. Leistungen verschiedener Veranstalter

Wird das Reisebüro vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Reiseveranstaltern anzufragen und für diese zu vermitteln, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit dem Reisebüro nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung des Reisebüros aus verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden. Das Reisebüro ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung. Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschiedene Veranstalter auch Nachteile erwachsen können, da bei einer evtl. Schlechtleistung eines Veranstalters dann Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein wird, nicht jedoch der insgesamt für die Reise aufgewendete Betrag, der naturgemäß deutlich höher liegen wird.

6. Reiseversicherungen

Der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung, wird ausdrücklich empfohlen. Nur in Ausnahmefällen sind Versicherungen bei Pauschalreisen bereits im Leistungspaket inbegriffen.

7. Automatisch erstelltes Benutzerkonto

Durch das Absenden der Reisebuchung wird automatisch ein Urlaubswerk-Benutzerkonto für den Reiseanmelder erstellt. Den Zugang zu diesem Benutzerkonto erhalten Sie separat per E-Mail. Das Urlaubswerk Benutzerkonto ist kostenlos und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder gelöscht werden. Als Benutzernamen wir der Vornamen des Reiseanmelders sowie eine Zufallszahl verwendet.

8. Haftung

Das Reisebüro haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Information, Beratung und Buchungsabwicklung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages. Für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen haftet das Reisebüro nicht. Der Kunde hat sich insoweit ausschließlich an den Veranstalter zu wenden, wobei der Kunde ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor Ort an die jeweilige Reiseleitung bekannt zu geben sind und darüber hinaus auch Ansprüche spätestens 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise beim Veranstalter unter Angabe der aufgetretenen Mängel anzumelden sind. Die Schriftform mit Zustellnachweis wird empfohlen. Die Haftung des Reisbüros im Rahmen des Geschäftbesorgungsvertrages wird auf die Höhe des Reisepreises begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.

9. Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht

Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt, wird als Gerichtsstand Deggendorf vereinbart. Ebenso gilt der Gerichtsstand Deggendorf für Vollkaufleute außerhalb der EU. Als für eine Auseinandersetzung anzuwendendes Recht wird das deutsche Recht als Recht des Sitzes der Agentur vereinbart.

Stand Januar 2011 - Urlaubswerk.de - Alle Angaben ohne Gewähr
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